Nightlife

Ü30 LOK Party’s

NIGHTLIFE EVENTS

Keine Veranstaltungen gefunden

#LIVEPICS

Bei allen LOK-Parties sind unsere Fotografen unterwegs. Deine Partybilder findet Ihr auf unserer Facebookseite. Viel Spass!!!

#UNTER 18

Unter 18 feiern bis zum Schluss!

Bei unseren Events kein Problem. Mit dem richtigen Formular kannst du eine Aufsichtsperson mitnehmen und nach 24 Uhr auch noch weiter feiern! Das Mindestalter beträgt 16 Jahre – es gelten jedoch trotzdem die Einlassbestimmungen der jeweiligen Veranstaltung.

Wir sind traurig um jeden Gast, den wir abweisen müssen! Es gibt auch nur wenige Gründe, nicht in den LOKschuppen bei Partys eingelassen zu werden. Und diese dienen ausschließlich dem Wohl aller feiernden Gäste. Damit der Partyabend im LOKschuppen zu einem Erlebnis wird und nicht schon vor der Tür endet, sollten folgende Hinweise beachtet werden:

1. Alterskontrolle / Einlass:
Natürlich haben wir das Jugendschutzgesetz einzuhalten. Wir gewähren jedem ab 18 Jahren den Eintritt. Sollte jemand einen erforderlichen Altersnachweis nicht erbringen können, so ist das Eingangspersonal berechtigt, den Eintritt zu verweigern. Daher bitte den Personalausweis immer mitbringen!
Alle Gäste zwischen 16 und 18 Jahren müssen zu Partys in den Lokschuppen eine schriftliche Erziehungsbeauftragung mitbringen und an der U18-Kasse abgeben. Mit dem Formular besteht für Eltern von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren die Möglichkeit, eine andere mindestens 18-jährige Person “zeitweise mit der Erziehung zu beauftragen” und damit einen Aufenthalt zu ermöglichen. Das vollständig ausgefüllte Formular muss zu jeder Veranstaltung von allen Jugendlichen mitgebracht werden. Da wir stets die Angaben überprüfen, muss sowohl der eigene Personalausweis als auch der Ausweis der mindestens 18-jährigen Begleitperson vorhanden sein. Zusätzlich muss zu jeder Party der Ausweis eines Elternteils in Kopie neu vorgelegt werden. Unter 16 kann kein Einlass gewährt werden (siehe auch Jugendschutz). Der Einlass ist grundsätzlich vorbehalten, kein Anspruch auf Einlass. Den Anweisungen der Security ist grundsätzlich Folge zu leisten.

2. Kleiderordnung:
Turnschuhe sind erlaubt, aber: Unsere Besucher wünschen sich einen angenehm fröhlichen und stimmungsvollen Abend und daher gibt es keine “gehobene” Kleiderordnung. Trendige, sexy und extravagante Kleidung ist natürlich ausdrücklich erwünscht. Ein Mindeststandard an gepflegter und sauberer Garderobe sollte ebenfalls nie unterschritten werden. Im Speziellen gilt: Keine Tarnkleidung jeglicher Art, keine Jogging- oder Sportmode, keine Motorrad-Kleidung, keine Club-Jacken und kein HipHop-Outfit. Ausnahmen der Kleiderordnung werden nur bei Sonderveranstaltungen gemacht (z.B. Kostümpartys). Jeder, der an unserer Türe auf Grund der Kleiderordnung abgewiesen wurde, sollte sich im Spiegel selber einmal betrachten und sich dann ernsthaft fragen, warum das so sein musste!?

3. Videoüberwachung und Eventfotografie:
Wir weisen darauf hin, dass gewisse Bereiche im LOKschuppen Simbach a. Inn per Video-Überwachung gesichert sind. Dies dient einzig der Sicherheit unserer Besucher und unserer Einrichtung. Die Betroffenen müssen über den Umstand der Beobachtung informiert sein. Wir haben deshalb entsprechende Hinweisschilder deutlich sichtbar angebracht. Jeder, der den überwachten Bereich betreten will, muss vorher auf einen entsprechenden unübersehbaren Hinweis stoßen, damit die Entscheidungsfreiheit gegeben ist, sich der Überwachung zu entziehen. Die Videoaufzeichnungen dienen ausschließlich für den vorbestimmten Zweck der Sicherheit und werden lt. gesetzlicher Vorschriften fristgerecht gelöscht. Wir dürfen auch darauf hinweisen, dass zur Eventfotografie ausschließlich akkreditierte Fotografen zugelassen sind. Wir gehen davon aus, dass alle Besucher beim Betreten des LOKschuppen damit einverstanden sind, daß Fotos – auch für Werbezwecke durch den LOKschuppen – erstellt und ohne separate Einwilligung veröffentlicht werden (sog. konkludente Einwilligung). Partybilder oder auch separat angekündigte Partyvideos werden vom LOKschuppen generell in Printmedien (unterschiedliche Zeitungen), im Internet und auf Videowänden hausintern veröffentlicht.

4. Alkoholisierung und Drogen:
Zu stark alkoholisierten Menschen verweigern wir zum eigenen Schutz dieser Personen den Eintritt, denn in einem Ernstfall sind diese nicht in der Lage, z.B. Weisungen der Security zu folgen oder die ausgewiesenen Fluchtwege zu benutzen. Der Besitz und / oder Konsum von illegalen Drogen im LOKschuppen oder auf dem Gelände wird zur Anzeige gebracht und führt zu Hausverbot.

5. Gewaltbereitschaft:
Gewalt gehört nicht in unsere erlebnisgastronomisch orientierte Location! Wer als Einzelner oder als Teil einer Gruppe in dieser Beziehung “negativ” auffällt, muss mit einem Hausverweis oder in schlimmen Fällen mit einem Hausverbot rechnen. Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Eintritt für einzelne Besucher zu verweigern, um den Besuch unserer zufriedenen und feiernden Gäste nicht zu beeinträchtigen. Dies ist gängige Praxis in allen Discotheken und rechtlich zulässig. Zu diesem Zweck engagiert der LOKschuppen einen professionellen Sicherheitsdienst. Dies dient der Sicherheit unserer Gäste und unserer Räumlichkeit.

6. Parkplatz und Eingangsbereich:
Wir möchten darauf hinweisen, dass der Sicherheitsdienst auch auf dem Parkplatz rund um den Lokschuppen Kontrollen durchführt. Auf dem Parkplatz und dem Eingangsbereich sind Musikgeräte mit Lautsprechern untersagt, nach 22.00 Uhr ist jeder Lärm verboten. Gesang und lautes Schreien sind zu unterlassen. Es ist untersagt, Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister und -behälter, Hartverpackungen oder sonstige, schwere Behältnisse sowie Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Waffen aller Art oder sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzubringen. Am Parkplatz und Eingangsbereich herrscht absolutes Alkoholverbot.

Wir verstehen diese Einlasskriterien als Dienstleistung für viele zufriedene Gäste. Es gilt das Hausrecht. Danke für das Verständnis!

Jobs@NIGHTLIFE

Wir suchen Verstärkung für unser Team!

Weitere Job Angebote findest du hier.

Bitte sende uns eine kurze Nachricht mit Bild an:  info@der-lokschuppen.de

Garderobenmädels & Jungs

Garderobenpersonal, das unter der Last einer Winterjacke nicht zusammenbricht.

Lässige Barkeeper /-innen

Barkeeper, die Spaß am Feiern haben, sich um die Getränke der Gäste kümmern!

Kräftige Barversorger

Kräftige Jungs, die Bar und Barmädels im Griff haben!